Abtreibung bis einen Tag vor der Geburt?
Abtreibung bis zum letzten Tag vor der Geburt?
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Abtreibung bis zum letzten Tag vor der Geburt
Was die meisten Menschen nicht tolerieren, geschweige denn verstehen können, ist die Tötung ungeborenen Lebens. Was noch absurder klingen mag, ist die Abtreibung ungeborenen Lebens, neuerdings bis zum letzten Tag der Schwangerschaft. Wie ist das in diesem Land möglich?
Augenblicklich kann man in den sozialen Netzwerken dieses Landes eine hitzige Diskussion beobachten. Eine neue Richterin soll für das Bundesverfassungsgericht ernannt werden. Drei Kandidaten stehen zur Wahl. Eine Kandidatin befürwortet unter anderem die Abtreibung bis einen Tag vor der geplanten Geburt. Wie ist das mit einem Rechtsstaat vereinbar?
Hier wird etwas überdeutlich sichtbar. Nämlich, dass der Rechtsstaat nicht zuständig ist, für den Schutz des Menschen, sondern nur für den Schutz der Person. Er ist nicht zuständig für das menschliche Leben ab der Zeugung, sondern er ist zuständig nur für den Schutz der Person, ab der Geburtsurkunde. Da er nicht zuständig ist, erscheint dem Rechtsstaat das ungeborene Leben als gegenstandslos. Im Rechtsstaat ist etwas gegenstandslos, wenn dieses Etwas rechtlich nicht berührt wird. Der Mensch wird durch den Rechtsstaat gar nicht gesehen. Er ist für den Staat gegenstandslos.
Erkennst du den Unterschied „Mensch – Person“?
Die Person wird erschaffen, mit dem Eintrag in das Geburtenregister und mit dem Ausstellen der Geburtsurkunde. Dadurch wird der Rechtsstaat für die neu eingetragene Person zuständig, nicht aber für den Menschen, der sich seit seiner Zeugung in seinem naturgegebenen Werden befindet.
Dieses menschliche Werden kann auch ohne Recht und Gesetz geschehen. Der Mensch kann also auch ohne einen Rechtsstaat leben, aber der Rechtsstaat kann nicht ohne Menschen existieren, die er zu Personen erniedrigt. Der Rechtsstaat degradiert den Menschen durch die Person zu einem Rechtsgegenstand.
Was ist überhaupt ein Rechtsstaat?
„Rechtsstaat ist der bewusst auf die Verwirklichung von Recht ausgerichtete Staat. Formell bedeutet Rechtsstaat die Bindung der Staatsgewalt an Recht und Gesetz sowie der Überprüfbarkeit staatlicher Maßnahmen durch unabhängige Gerichte.“ Juristisches Wörterbuch, Gerhard Köbler, 10. Auflage
So ist das also. Da steht nichts von Moral, von Würde oder von Mitgefühl, als Maßstab rechtlicher Angelegenheiten. Da steht, dass sich die Staatsgewalt an Recht und Gesetz zu binden habe. Dies geschieht nun unverhohlen und ohne ein schlechtes Gewissen. Der Staat hält sich nur an Recht und Gesetz.
Recht und Gesetz ist das sogenannte „positive Recht“. Positiv deshalb, weil dieses Recht zu den ohnehin vorhandenen und nicht abänderbaren Gesetzen hinzuaddiert wurde. Hinzuaddiert? Ja hinzuaddiert, zu ohnehin vorhandenen Gesetzen, wie die Naturgesetze, die universellen Gesetze und ganz oben drüber Gottes Gesetz.
Dabei ist etwas ganz prima gelungen. Man hatte das „Positive Recht“ so sehr verworren gestaltet, dass es den meisten Menschen nunmehr, also über die Jahrhunderte hinweg, kaum mehr gelingt, die ohnehin vorhandenen universalen Gesetze als geltende Gesetze schauen zu können.
Der Schutz des ungeborenen Lebens ist da nur ein Beispiel. Wir können zahlreiche weitere Beispiele für die Missachtung Göttlicher Gesetze anführen. Denken wir nur an die Machenschaften der Medizinindustrie, Energieerzeugungsindustrie, Lebensmittelerzeugungsindustrie und viele weitere Bereiche. Wir können hinschauen, wo wir wollen. Der sogenannte Rechtsstaat strotzt nur so vor Überregulierung.
Es hat den Anschein, dass die Überregulierung zu genau diesem Effekt führen sollte. Der Mensch sollte die Universalen Gesetze nicht mehr sehen können, vor lauter weltlicher Gesetzgebung. Dadurch sollte der Mensch den Erschaffer der Universalen Gesetze, also Gott, den Heiligen Vater, nicht mehr sehen und nicht mehr finden können.
Erst dann, wenn es dem Menschen bewusstwird, wer oder was er in Wahrheit ist, was der Sinn seines diesseitigen Lebens ist und was der Sinn dieses Lebensraumes Erde ist, dann erst lichten sich die bislang undurchdringlich erscheinenden Wolken.
Der Mensch soll nicht über andere Menschen richten, auch nicht über noch nicht geborene Menschen. An dem Beispiel Abtreibung können wir beobachten, was daraus entstehen kann, so sich der Mensch dennoch dieses Recht erlaubt.
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Über den Autor:
Ich bin das ich bin, ich bin Gottes Recht, denn der Vater und ich, wir sind Eins. Wir sind Eins in Gottes Geist, wir sind Eins in Gottes Willen und wir sind Eins in Gottes Werk. Wir bringen Frieden, Heilung, Gerechtigkeit und wir machen alles neu. Kein Leben, kein Mensch und auch kein Tier soll leiden. Das ist Gottes Wille. So dürfen wir Menschen Gottes Willen erfüllen. So hat der Heilige Vater mir sein Recht und sein Erbe übertragen, seinen Willen ins Leben zu bringen. „Niemand soll leiden!“ ist nicht nur so dahingesagt. Es ist der Vertrag, den Gott einst mit den Menschen geschlossen hat. Wer in seinen Bund eintritt und wer um Frieden, Heilung und Gerechtigkeit bittet, dem soll Gottes Gnade gewährt werden. In Liebe und Gott zum Gruß, Mario
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Disclaimer: Der Autor erhebt mit dem vorgenannten Text nicht den Anspruch der Vollständigkeit oder den Anspruch der Erfüllung des rechtlichen Begriffes von Wahrheit. Einem Menschen ist es nicht gegeben, die göttliche Wahrheit vollumfänglich mit menschlichen Worten wiederzugeben. Ein Mensch ist immer gefordert, ein beschriebenes Thema in seiner Interpretation wiederzugeben. Das Abbild ist immer ein Ausschnitt des Erkenntnisstandes des Autors, der morgen schon ein anderer sein kann. Alles durch Menschen Beschriebene ist Interpretation. Dessen ist sich der Autor bewusst. Somit darf daraus geschlussfolgert werden, dass dieser Blogbeitrag deine Aufmerksamkeit auf sich und auf die Projekte des Autors lenken möchte. Gerne widmen wir uns deinem Feedback in dieser Sache. Herzlichen Dank.




