Im Frieden entsteht das unendliche Glück,
das die Menschen verdienen.
An einem Friedensgericht…
Ist mindestens eine ehrenamtlich tätige Person der Rechtspflege in Form eines Laienrichters (Friedensrichter) tätig. Ein Friedensrichter kann nur ein Mensch sein, der selbst in seinem Frieden angekommen ist und dadurch den Frieden ausstrahlen kann.
Der Frieden an einem wirklichen Friedensgericht ist nicht das Ende oder die Abwesenheit von Krieg, von Auseinandersetzung, Streit oder Disputen, sondern der Frieden zu sein. Das ist ein enorm großer Unterschied. Das Ende von Krieg ist in der Regel erst dann gegeben, wenn einer der gegnerischen Parteien entweder vernichtet oder tot ist oder so sehr geschwächt, dass er sich nicht mehr wehren kann. Dieses Ergebnis ist kein Frieden.
Die meisten Menschen kennen maximal das Wort Frieden, aber nicht das Gefühl oder die Wahrheit, die mit dem wahren Frieden verbunden ist. Deshalb kann aus einem Kreis von Gelehrten und Studierten, kein wirklicher Friedensrichter entstammen. Es kann nur jemand sein, der selbst der Frieden ist.
Einen Menschen, der in seinem Frieden ist, kann nichts dazu bewegen, in einen Streit hineingezogen zu werden. Streithammel sehen ihn gar nicht als einen potenziellen Streitpartner. Er steht außerhalb jeder Konfrontation und kann deshalb als Schlichter herangezogen werden.
Deshalb herrscht nicht das Urteil über ein Verfahren, sondern die Liebe, die Einsicht, das Wohlwollen und die Vergebung. Es herrscht somit nicht der Mensch über ein Verfahren, sondern Gott, den der Mensch durch sich sprechen lassen kann, sobald er in seinen Frieden gekommen ist.
Ablauf eines Verfahrens an einem Friedensgericht
Das Friedensgericht richtet nicht. Es verurteilt niemanden. Richten und urteilen steht nur Gott allein zu. Wir Menschen können allerdings dafür sorgen, dass, mit der Hilfe Gottes, in uns und durch uns Frieden entsteht.
Zunächst werden die gegnerischen Parteien getrennt voneinander, an separaten Terminen gehört. Danach werden vom Friedensgericht Vorschläge vorgetragen, wie der Frieden hergestellt werden kann. Diese können die Kontrahenten annehmen oder ablehnen. Danach können gemeinsame Termine stattfinden, an denen der Friedensprozess gestaltet wird. Wie lange ein Verfahren dauert, hängt von der Komplexität des Unfriedens und von der aktiven Mitwirkung der Beteiligten ab.
Verfahrensbetrug oder -täuschung ist in einem solchen Verfahren nicht möglich. Ein Täter kann hier nicht nur so tun, als ob er Reue empfindet. Er geht den Friedensprozess oder nicht.
Das Ergebnis eines Friedensprozesses ist nie die Erniedrigung für Täter oder die Genugtuung für Opfer (Hinterbliebene), sondern das Erkennen, Erfühlen und Erleben des jeweils anderen. Das Ziel besteht darin, dass sich Täter und Opfer gegenseitig nichts mehr vorwerfen können.
Solche Verfahren sind immer freiwillig. Man kann Menschen nicht dazu zwingen den Frieden anzunehmen. Der Frieden zu sein, folgt auf einen Prozess, der damit beginnt, der Frieden werden zu wollen. Es braucht zunächst nur die Absicht, der Weg findet sich dann wie von selbst.
Liebt eure Feinde; tut wohl denen, die euch hassen; segnet, die euch verfluchen; bittet für die, die euch beleidigen.
Lukas 6,27-28
Welche Fälle können an einem Friedensgericht
behandelt werden?
Es können alle Fälle behandelt werden, bei denen mindestens zwei natürliche Personen als gegnerische Parteien beteiligt sind, als Opfer (Hinterbliebene; Angehörige) und oder Täter. Beide Seiten müssen freiwillig dazu bereit sein, in einen Friedensprozess einzutreten. Es können Zivilsachen, Familiensachen, Strafsachen, Ordnungswidrigkeit-Verfahren, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und anderes behandelt werden.
Es können Verfahren behandelt werden, die stattfinden bevor eine Gerichtsverhandlung anberaumt ist. Wenn weltliches Gerichtsverfahren bevorstehen, kann und soll ein Friedensgericht dieses Verfahren nicht verhindern, es kann aber die gegnerischen Energien herausnehmen lassen, sodass das Verfahren für alle Beteiligten im Frieden (zufriedenstellend) ablaufen kann.
Das Friedensgericht kann Verfahren gestalten, die außergerichtlich stattfinden, um ein Verfahren vor einem weltlichen Gericht abzuwenden. Wenn es keinen Schaden gibt, dann gibt es auch kein Verfahren.
Warum können juristische Personen nicht an einem Friedengericht mitwirken?
Juristische Personen sind Körperschaften und Unternehmen. Sie können nicht im Frieden sein. Sie stellen aus sich selbst heraus den Unfrieden dar und können deshalb niemals der Frieden sein. Denn sie können nichts fühlen, nichts empfinden und keine Empathie entwickeln. Das können nur die handelnden natürlichen Personen, also nur die beteiligten Menschen selbst. Natürliche Personen (Menschen) können nicht die Interessen einer juristischen Person vertreten, sondern nur ihre eigenen Interessen.
Das Friedensgericht anrufen
Das Friedensgericht kann hier angerufen werden.
Funktionierende Friedensgerichte
- In Kolumbien gab es über viele Generationen hinweg bewaffnete Konflikte, die um 1860 begannen und 2016 offiziell als beendet erklärt wurden. Eine der Guerilla-Gruppierungen war die FARC (Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia). Diese hatten über viele Jahre unendlich viel Leid über das Land ausgebreitet. Ihr Geschäft waren Drogenhandel, Entführung, Erpressung, Auftragsmorde und anderes mehr. Da es sich jetzt, in der Zeit danach um extrem viele Täter und Opfer (Hinterbliebene) handelte, hatte die Regierung Friedensrichter dafür bestellt, Verfahren zu erarbeiten, die Frieden ins Land bringen können. Ein beeindruckendes Projekt dabei ist, dass einige Täter und Opfer freiwillig in Lebensgemeinschaften zusammenleben und arbeiten.
- In Syrien herrscht eigentlich schon immer unentwegter Unfrieden. Im aktuellen Bürgerkrieg hat die Besatzungsmacht Russland eine Versöhnungskommission eingerichtet, um die verfeindeten Gruppen in einen Friedensprozess zu bringen.